Beratungseinsätze für häusliche Pflege sind für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die Pflegegeld beziehen und ohne professionellen Pflegedienst versorgt werden, gesetzlich vorgeschrieben. Diese finden in der häuslichen Umgebung statt und dienen mehreren wichtigen Zwecken: Die Qualitätssicherung der Pflege wird durch professionelle Einschätzungen gewährleistet, während pflegende Angehörige praktische Unterstützung in Form von Beratung zu Pflegetechniken, Hilfsmitteln und Wohnraumanpassungen erhalten. Während der Beratung nach § 37.3 SGB XI werden auch Möglichkeiten wie Pflegesachleistungen, Kurzzeitpflege sowie Pflegekurse besprochen und bei Bedarf eine Höherstufung des Pflegegrades thematisiert.

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